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Agentur-AGB Aachen

AGB

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Ixpress Event & Marketing (folgend Ixpress) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Ixpress ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von Ixpress sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei Ixpress gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Ixpress als angenommen – sofern Ixpress nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.


Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch von Ixpress für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Ixpress ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Ixpress, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Kostenvoranschläge von Ixpress sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10% gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird Ixpress den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.


Stornoregelung

Bei Stornierung eines erteilten Auftrags aus welchem Grund auch immer nach Ablauf einer Woche gebührt Ixpress eine Vergütung/Abstandshonorar in Höhe von 50% des Auftragswertes. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe des abgegebenen Angebotes. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei Ixpress auszuhändigen.


Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht Ixpress ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Ixpress für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Ixpress nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Ixpress, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von Ixpress. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind Ixpress auszuhändigen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Werden die im Zuge einer Präsentation an Auftraggeber eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist Ixpress berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Ixpress unzulässig.


Verschwiegenheit

Ixpress, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.


Eigentumsrecht/Urheberschutz

Alle Leistungen von Ixpress (Anregungen, Beratungen, Ideen, Konzepte, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum von Ixpress. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang. Für die Nutzung von Leistungen von Ixpress, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Ixpress erforderlich. Dafür steht Ixpress eine gesonderte, angemessene Vergütung zu. Ixpress ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Fordert der Auftraggeber, dass Ixpress ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt, bedarf dies der Schriftform. Kosten der Erstellung archivierter oder konvertierter Daten zum Zwecke der Herausgabe trägt der Auftraggeber.


Haftungsausschluß

Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichenrechtliche oder sonstige Zulässigkeit und Schutzfähigkeit erbrachter Leistungen wird von Ixpress nicht übernommen. Der Werbetreibende übernimmt mit Verwendung von Ixpress erbrachten Leistungen die umfassende Verantwortung für Richtigkeit und Rechtssicherheit von Bild und Text. Sofern Ixpress auf Veranlassung des Werbetreibenden Leistungen Dritter in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen der Beauftragten. Etwaige Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber; delegiert der Auftraggeber die Freigabe in seiner Gesamtheit oder in Teilen an Ixpress, stellt er Ixpress entsprechend von der Haftung frei. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Von uns erstellte Webseiten und der Serverplatz (Code und Hosting) sind mit den uns gegebenen Möglichkeiten gegen Angriffe durch Dritte geschützt. Ixpress übernimmt trotzdem keine Haftung für Eingriffe durch Dritte (gehackte Seiten, aufgespielte Schadsoftware etc.).


Genehmigung

Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen von Ixpress sind vom Auftraggeber zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen, Emails oder Telefonaten an Ixpress herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Auftraggeber auf Grundlage der Besprechungsprotokolle/Emails/Telefonate.


Termine

Ixpress bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er Ixpress eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an Ixpress. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Ixpress jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


Zahlung

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bei Erstaufträgen und Aufträgen mit einem Rechnungsbetrag über 1.500 Euro netto ist Ixpress berechtigt, eigene Dienstleistungen zu 50% und Leistungen Dritter zu 100% per Vorkasse zu berechnen. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt Ixpress Eigentümerin sämtlicher in Rechnung gestellter Leistungen.


Kennzeichnung

Ixpress ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Ixpress hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Dies gilt auch für Präsentationen der durchgeführten Auftragsarbeiten zur Eigenwerbung in Druckmedien, Internet und sozialen Netzwerken wie Facebook etc. in Wort und Bild.


Gewährleistung und Schadensersatz

Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Ixpress anzuzeigen und zu begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung, Serversicherheit, Sicherheit der Webseitenprogrammierung, Rechtssicherheit von Webseiten, Impressum, Datenschutzerklärung, Online-Shops oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz von Ixpress, Herzogenrath, Amtsgerichtsbezirk Aachen.

 

Herzogenrath, August 2019